Yansa Schlitzer - Kostenübernahme

Kostenübernahme

Kostenübernahme - Imaginative Traumatherapie


Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach derzeitiger Rechtssprechung grundsätzlich keine Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) bzw. nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten für eine Therapie bei mir können daher nur privat abgerechnet werden. Einige private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen übernehmen oder beteiligen sich je nach Vertragsbedingungen an psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen. Bitte  sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Versicherung.


Als SelbstzahlerIn haben Sie folgende VORTEILE:

  • Sie bekommen kurzfristig (innerhalb von 7-10 Tagen) einen Termin für ein Erstgespräch
  • Folgetermine erfolgen zeitnah ohne Wartezeit (gegenüber 3 -9 Monaten bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen)
  • Sie sind frei in der Wahl der Therapieverfahren (gesetzliche Krankenkassen erkennen ausschließlich Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse an), d.h. Sie können Methoden nutzen, die zwar sehr wirkungsvoll, aber von den Krankenkassen nicht anerkannt sind
  • Sie selbst bestimmen die Dauer der Therapie (nicht Ihre Krankenkasse)
  • Es erfolgen keinerlei Krankenakten-Einträge, die ggf. an Dritte (Versicherungen) weitergegeben werden und dort möglicherweise zu Nachteilen für Sie führen
  • Es besteht keinerlei Notwendigkeit, eine Diagnose zu erhalten, um die Therapie in Anspruch nehmen zu können
  • Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen steuerlich geltend zu machen
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